Während der Bischof von, in und zu Canterbury laut (dpa) und laut darüber nachdenkt, es dei WELT und damit uns wissen läßt, dass er sich vorstellen kann, in Großbritannien neben
dem allgemeinen englischen Recht auch die Sharia einzuführen, geht man in Kanada nach wohl allzu schlechten und peinvollen Erfahrungen inzwischen wieder den umgekehrten Weg, den "Rückweg von der Tränke" (Die Schari'a, eingedeutscht Scharia (شريعة / šarīʿa im Sinne von „Weg zur Tränke“, „deutlicher, gebahnter Weg“; auch: „religiöses Gesetz“, „Ritus“; abgeleitet aus dem Verb schara'a / شرع / šaraʿa /„den Weg weisen, vorschreiben (auch Gesetz)“) ist das religiös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam. )
Nachdem in Deutschland bereits der türkische Ministerpräsident als
Oberkommandierender der deutschen Polizei und Feuerwehr begrüßt werden konnte
und just(-in-time) in diesem Bundesland von Mainz über Trier bis Bitburg die Kreuze
bereits abgehangen wurden, der örtliche Bischof Dr. Reinhard Marx sich bereits vom Acker gemacht bzw. den Weinberg Gottes im Moselland im Land der Reben und Rüben verlassen hat bzw. Leichtmatrosen das sinkende Trierer Kirchenschiff überließ, und der Oberbürgermeister Klaus Jensen die Integrationspolitik zur Chefsache erklärt hat, dürfte es hier nur noch eine Frage von Tagen sein, wann die Sharia denn nun endlich zur Freude aller und Allahs eingeführt wird.
Wir freuen uns schon drauf? Denn mal ehrlich, eigentlich ist es ja wie bei der Einführung des maschinenlesbaren Personalausweises, der Online-PC-Durchsuchung, dem Kauf von Wasserstoffperoxid auf Namens-Bezugsschein. Wer nichts zu befürchten hat ... .
Dann heißt es wohl auch bald nicht nur beim Umweltzentrum der HWK
"Hand ab zum Gebet" - und die Handwerkskammer selbst bald nur noch Werkskammer.
Und der BGH?
Na, der reagierte und entschied prompt:
BGH entscheidet für Systemwechsel (FAZonline 08. Februar 2008)
Häufiger Haftstrafen für Wirtschaftskriminelle
Von Joachim Jahn
Wirtschaftskriminalität: Bald kaum noch Bewährungsstrafen?
Der Große Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) für Strafsachen hat sich nach eigenen Worten für einen Systemwechsel entschieden. Das Gremium, das nur äußerst selten zusammentritt, beschloss unter Vorsitz des bisherigen BGH-Präsidenten Günter Hirsch eine Neuregelung für den Strafrabatt bei übermäßig langen Strafverfahren. Der konkrete Streitfall, der die Kehrtwende ausgelöst hat, betrifft zwar einen mutmaßlichen Versicherungsbetrüger, der eine Immobilie seiner Mutter angezündet hatte. Doch wird sich die Änderung vor allem auf Wirtschaftskriminelle auswirken. Deren Verfahren dauern nämlich oft besonders lange, weil Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte sich durch dicke Aktenberge wälzen und Bilanzbewertungen nachprüfen müssen.
Im Übrigen halte ich es für äußerst ungünstig sich in Zeiten wie diesen "Brown" oder "Michael NAZIr Ali" zu nennen. Egal, ob man nun britischer Premier oder anglikanischer Bischof von Rochester mit pa(kista)nischem ist.
Denn nicht nur bei Zonen, sondern auch bie Namen gibt es inzwischen ein "No go".
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